CITES – Konferenz beschließt Ausnahme für Musikinstrumente

Ausnahme für Musikinstrumente beim CITES-Abkommen.Foto: Berliner Meistergitarre - Bj.1978 - KlassikgitarrenDas 2017 getroffene CiTES-Abkommen hatte zum Ziel, den Handel mit bedrohten Hölzern einzuschränken und auch transparenter (in der Lieferkette) zu gestalten. Das bedeutet aber erhebliche Mehrbelastungen, da die Regelung nicht nur Hersteller, sondern auch Musikhäuser und sogar Privatpersonen betraf.  Am 26.08.2019 wurde eine Ausnahmeregelung für Musikinstrumente beschlossen. Nachweispflichtig sind damit nur noch die Hersteller. Zumal das Abkommen, daß vor allem auf die Möbelindustrie u. ähnl. Großabnehmer gemünzt war, selbst für den Musiker auf Tournee einen Nachweis für seine Instrumente beim Grenzübertritt erforderte. (Jede der Klassikgitarren, Akustikgitarren, E-Gitarren, aber auch Mandolinen und Geigen, Viola wäre beim Grenzübertritt nachweispflichtig gewesen.) Diese Regelung ist aufgehoben, das bezieht sich nicht auf das seit über 30 Jahren geschützte Rio-Palisander.

Eine große Erleichterung und ein Erfolg für die SOMM (Society fo Music Merchants e.V.), sowie die CITES working Group der MI-Branche, die sich für die Aufhebung eingesetzt haben. Ohnehin hat ein Gitarrengriffbrett vielleicht 100-180 Gramm und viele Hölzer lagern bereits seit Jahrzehnten bei den Gitarrenbauern…